Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.02.2024)

§ 1 - Allgemeines, Vertragsschluss

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner (Am Kiel-Kanal 2, 24106 Kiel) [im Folgenden: Steuerseminar] und dem/der einzelnen Teilnehmer:in der vom Steuer-seminar angebotenen Lehrgänge [im Folgenden: Lehrgangsteilnehmer:in].

Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Anmeldebestätigung bei dem/der Lehrgangsteilnehmer:in zustande. Die Anmeldebestätigung ergeht in Textform entweder per E-Mail oder auf dem Postweg.

Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bestätigt bis die begrenzte Teilnehmendenzahl erreicht ist.

Die Anmeldung erfolgt jeweils für

  • einen berufsbegleitenden Lehrgang (Grund- oder Klausurenlehrgang),

  • Vollzeitlehrgang (14 Wochen),

  • Klausuren-Intensivlehrgang (6 Wochen),

  • Abschlusslehrgang (zur mündlichen Prüfung),

  • Prüfungssimulation (zur mündlichen Prüfung),

  • Fernlehrgang (zur schriftlichen Prüfung),

  • Fernlehrgang (zur mündlichen Prüfung),

  • zusätzliche Klausuren (6, 9 oder 12) oder

  • Steuerfachwirt-Klausurenlehrgang.               

§ 2 - Widerruf

Widerrufsrecht

Der/Die Lehrgangsteilnehmer:in hat – sofern er/sie Verbraucher:in ist – das Recht, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner, Am Kiel-Kanal 2, 24106 Kiel, E-Mail: mail@huttegger.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular ver-wenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die Waren (Lehrgangsunterlagen) unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner, Am Kiel-Kanal 2, 24106 Kiel) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll und hat der/die Lehrgangsteilnehmer:in diesbezüglich bis zum Widerruf bereits an Veranstaltungen teilgenommen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsbelehrung

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An [Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner, Am Kiel-Kanal 2, 24106 Kiel, E-Mail: mail@huttegger.de]:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 3 - Lehrgangsgebühren

Die Lehrgangsgebühren betragen für den

Grundlehrgang (berufsbegleitend) je Semester (GL-B) 1.300 € / ab Sommersemester 2025: 1.350 €
Klausurenlehrgang (berufsbegleitend) je Semester (KL-B) 1.300 € / ab Sommersemester 2025: 1.350 €
Gleichzeitiger Besuch von GL-B und KL-B je Semester 1.750 € / ab Sommersemester 2025: 1.800 €
Vollzeitlehrgang (14 Wochen) (VZ) 5.200 € ❶
Klausuren-Intensivehrgang (6 Wochen) (KL-I) 3.200 € ❶
Abschlusslehrgang (zur mündlichen Prüfung) (AL-B) 810 € / ab 2025: 860 € ❷ für Kurswiederholer:in: 400 € / ab 2025: 450 €
Prüfungssimulation (zur mündlichen Prüfung) (PS) 620 €
Fernlehrgang (zur schriftlichen Prüfung) (FL-S) 1.680 €
Fernlehrgang (zur mündlichen Prüfung) (FL-M) 400 €
Zusätzliche Klausuren 6 Klausuren: 420 €; 9 Klausuren: 600 €; 12 Klausuren: 790 €
Steuerfachwirt-Klausurenlehrgang 525 € ❸
Rabatt
  • 25 % für Kurswiederholer:in
  • 50 % für Kurswiederholer:in, die beim Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner zuvor folgende Lehrgänge ohne zeitliche Unterbrechung besucht haben: zwei Semester Grundlehrgang (berufsbegleitend), danach zwei Semester Grund- und Klausurenlehrgang (berufsbegleitend) sowie danach den Vollzeitlehrgang (14 Wochen).
  • 50 € werden bei Übersendung eines ausführlichen Protokolls der mündlichen Prüfung an das Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner erstattet, wenn es in digitaler Form unter Verwendung des vom Steuerseminar bereitgestellten Vordrucks erstellt ist.
    450 € für Teilnehmende des Steuerfachwirt-Lehrgangs des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V.
    Die Lehrgangsgebühren verstehen sich als Endpreise, da die Leistungen gem. § 4 Nr.21 Bst.a Doppelbst.bb UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Etwaige Reise-, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten der Lehrgangsteilnehmenden sind nicht inbegriffen. Fälligkeit: Die Zahlungen sind spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn auf das Konto: IBAN: DE07 2105 0170 1003 7038 48 zu leisten. Jede Vertragspartei darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Lehrgangsgebühren für den berufsbegleitenden Grund- und Klausurenlehrgang können in jeweils 5 gleichen Mo-natsraten von je 260 € [ab Sommersemester 2025: 270 €] bzw. 350 € (bei gleichzeitigem Besuch des berufsbegleiten-den Grund- und Klausurenlehrgangs) [ab Sommersemester 2025: 360 €] gezahlt werden. Bei Ratenzahlung sind die Raten bis spätestens zum 3. Werktag des betreffenden Monats zu entrichten, erstmalig zum 3. des Monats, in dem der jeweilige Lehrgang beginnt. Werden die Fälligkeitstermine überschritten, so wird auch ohne Mahnung oder zusätzliche Zahlungsaufforderung der noch ausstehende Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig. Die Gebühr für den Fernlehrgang (zur schriftlichen Prüfung) FL-S ist in monatlichen Teilzahlungen von 140 € jeweils zum Monatsende fällig (bei einer Dauer des Fernlehrgangs von 12 Monaten). Die erste Teilzahlung ist zum Ende des Monats fällig, in dem das Vertragsverhältnis beginnt. Bei kürzerer Dauer des Fernlehrgangs werden die Teilzahlungsbeträge entsprechend angepasst. Ist der/die Lehrgangsteilnehmer:in mit zwei Teilzahlungen in Verzug und wird der ausstehende Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abmahnung beglichen, wird die gesamte ausstehende Vergütung in einem Betrag sofort zur Zahlung fällig.

    § 4 - Gebühren für zusätzlichen Leistungen

    Die Unterlagen der jeweiligen Lehrgänge werden den Lehrgangsteilnehmenden ohne gesondert berechnetes Entgelt über die Huttegger.LIBRARY und dem Huttegger.CHANNEL in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Möchte der/die Lehrgangsteilnehmer:in die Unterlagen in Papierform erhalten, berechnet das Steuerseminar dafür gesonderte Gebühren. Ausgenommen davon sind die Zusatzklausuren und die Unterlagen des Steuerfachwirtlehrgangs, die ausschließlich in Papierform und ohne gesonderte Berechnung ausgegeben werden. Darüber hinaus ist es den Lehrgangsteilnehmen-den der berufsbegleitenden Präsenzlehrgänge (Grundlehrgang, Klausurenlehrgang, Abschlusslehrgang) möglich, über den Zugang im Huttegger.CHANNEL die Videoaufzeichnungen gegen gesondertes Entgelt dazuzubuchen.

    Die Gebühren für die Zusatzleistungen betragen:

    Berufsbegleitender Grundlehrgang:
    Ausgabe der Lektionen und Lösungen in Papierform (bei Präsenzteilnahme) 85 € je Semester
    Ausgabe der Lektionen und Lösungen in Papierform inkl. Versand (bei digitaler Teilnahme) 120 € je Semester
    Bei Buchung des Lehrgangs als Präsenzveranstaltung: Zubuchung der Videoaufzeichnungen ❶ 75 € je Semester
    Berufsbegleitender Klausurlehrgang:
    Ausgabe der Klausuren, Lösungen und Punkteschemata in Papierform inkl. Versandt 85 € je Semester
    Bei Buchung des Lehrgangs als Präsenzveranstaltung: Zubuchung der Videoaufzeichnungen ❶ 75 € je Semester
    Vollzeitlehrgang:
    Ausgabe der Lektionen in Papierform (bei Präsenzteilnahme) 110 €
    Ausgabe der Lektionen in Papierform inkl. Versand (bei digitaler Teilnahme) 125 €
    Ausgabe der Lösungen der Lektionen in Papierform (bei Präsenzteilnahme) 40 €
    Ausgabe der Lösungen der Lektionen in Papierform inkl. Versand (bei digitaler Teilnahme) 110 €
    Ausgabe der Klausurlösungen/Punkteschemata in Papierform (bei Präsenzteilnahme) 40 €
    Ausgabe der Klausurlösungen/Punkteschemata in Papierform (bei digitaler Teilnahme) 75 €
    Klausuren-Intensivlehrgang:
    Ausgabe der Klausurlösungen/Punkteschemata in Papierform (bei Präsenzteilnahme) 40 €
    Ausgabe der Klausurlösungen/Punkteschemata in Papierform (bei digitaler Teilnahme) 75 €
    Abschlusslehrgang:
    Ausgabe der Lektionen in Papierform (bei Präsenzteilnahme) 85 €
    Ausgabe der Lektionen in Papierform inkl. Versand (bei digitaler Teilnahme) 110 €
    Bei Buchung des Lehrgangs als Präsenzveranstaltung: Zubuchung der Videoaufzeichnungen ❶ 75 €
    Fernlehrgang (zur schriftlichen Prüfung): Ausgabe der Unterlagen in Papierform inkl. Versand 200 €
    Fernlehrgang (zur mündlichen Prüfung): Ausgabe der Unterlagen in Papierform inkl. Versand 110 €
    ❶ Ab dem Sommersemester 2025 sind die Videoaufzeichnungen fester Bestandteil des Lehrgangs und müssen nicht mehr dazugebucht werden. Es wird nicht mehr zwischen Präsenz- und digitale Teilnahme unterschieden.
    Fälligkeit: Die Zahlungen sind spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn auf das Konto IBAN: DE07 2105 0170 1003 7038 48 zu leisten. Die Gebühren verstehen sich als Endpreise, da die Leistungen gem. § 4 Nr.21 Bst.a Doppelbst.bb UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Der Versand der Unterlagen bzw. die zusätzliche Leistung erfolgt unverzüglich nach Zahlungseingang. Ab dem Sommersemester 2025 betragen die Gebühren für die folgenden Zusatzleistungen:
    Berufsbegleitender Grundlehrgang:
    Ausgabe der Lektionen und Lösungen in Papierform inkl. Versand
    120 € je Semester
    Berufsbegleitender Klausurlehrgang:
    Ausgabe der Klausuren, Lösungen und Punkteschemata in Papierform inkl. Versand
    85 € je Semester
    Abschlusslehrgang:
    Ausgabe der Lektionen in Papierform inkl. Versand
    110 €

    Ab dem Sommersemester 2025 wird bei den o.g. Lehrgängen nicht mehr zwischen Präsenz- und digitaler Teilnahme unterschieden. Die Papierunterlagen werden für o.g. Lehrgänge immer versendet.

    § 5 - Unterrichtsmaterial

    Das Unterrichtsmaterial wird jeweils zu der entsprechenden Lehrgangsveranstaltung bzw. zu Beginn des Vollzeitlehrgangs über die Huttegger.LIBRARY zur Verfügung gestellt. Näheres zu der Huttegger.LIBRARY: siehe § 8 der AGB.

    Zusätzlich stellen wir Ihnen die Unterlagen auch im Huttegger.CHANNEL als Download für einen Ausdruck und zum Importieren in andere Notizprogramme wie z.B. GoodNotes zur Verfügung.

    Die Unterlagen des Steuerfachwirt-Klausurenlehrgangs sowie die Zusätzlichen Klausuren werden ausschließlich in Papierform ausgegeben und bleiben zur intensiven Bearbeitung (für Unterstreichungen, Anmerkungen, Ergänzungen etc.) Eigentum der Lehrgangsteilnehmenden. Ein Anspruch auf spätere Nachlieferung des Unterrichtsmaterials besteht nicht.

    Die Lehrgangsteilnehmenden verpflichten sich, das Unterrichtsmaterial nur für persönliche Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke zu verwenden und anderen Personen nicht zur Verfügung zu stellen. Zuwiderhandlungen werden auch strafrechtlich verfolgt.

    Das Unterrichtsmaterial (Skripte, Präsentationen etc.) unterliegt dem Urheberrecht des Steuerseminares und darf insoweit nicht ohne dessen Einwilligung vervielfältigt oder verbreitet werden. Insbesondere, aber nicht abschließend, ist die Weitergabe an Dritte nicht gestattet. Mitschnitte und Aufzeichnungen der Online-Vorträge oder die öffentliche Verbreitung oder Zugänglichmachung von Unterlagen, Präsentationen oder Skripten durch den/die Lehrgangsteilnehmer:in sind – auch für den internen Einsatz – nicht möglich bzw. bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Steuerseminars; gleiches gilt für die Erstellung von Screenshots, Fotos oder sonstigen Mitschnitten.

    § 6 - Rücktritt und Kündigung

    Bis zu 6 Wochen vor Beginn des Lehrgangs ist ein kostenfreier Rücktritt möglich. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen; maßgebend ist der Eingang beim Steuerseminar. Erfolgt eine Kündigung nach Ablauf dieser Frist werden die Lehr-gangsgebühren in folgender Höhe fällig:

  • Kündigung bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn:
  • 50 % der Lehrgangsgebühr
  • Kündigung bis 5 Tagen vor Lehrgangsbeginn:
  • 80 % der Lehrgangsgebühr
  • Kündigung ab 4 Tagen vor oder nach Lehrgangsbeginn:
  • 100 % der Lehrgangsgebühr

    Von der Prüfungssimulation kann kostenfrei bis zum Lehrgangsbeginn zurückgetreten werden, wenn der/die Lehrgangsteilnehmer:in nachweist, dass er/sie nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen ist.

    Der Vertrag über den Fernlehrgang zur schriftlichen Prüfung (FL-S) kann ohne Angabe von Gründen auch zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen; maßgebend ist der Eingang beim Steuerseminar. Bei vorzeitiger Kündigung hat der/die Lehrgangsteilnehmer:in die während des bestehenden Vertrags zeitanteilig angefallenen Gebühren zu entrichten. Für die Zeitanteilsberechnung ist die Vertragsdauer auf volle Monate aufzurunden.

    Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann unter den Voraussetzungen des § 626 BGB eine Kündigung des Vertrags erfolgen.

    § 7 - Huttegger.ONLINE

    Huttegger.ONLINE ist das digitale Portal des Steuerseminars. Es beinhaltet die Huttegger.LIBRARY und den Huttegger.CHANNEL. Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erhalten die Lehrgangsteilnehmenden einen kostenlosen, individuellen Zugang zu der
    Huttegger.LIBRARY und auch zu dem Portal Huttegger.CHANNEL. Ausgenommen sind bei der Huttegger.LIBRARY der Steuerfachwirt-Klausurenlehrgang und die „Zusätzliche Klausuren“ und bei dem Huttegger.CHANNEL der Steuerfachwirt-Klausurenlehrgang, die „Zusätzliche Klausuren“, die Prüfungssimulation und die Fernlehrgänge schriftliche und mündliche Prüfung.

    Die Lehrgangsteilnehmenden verpflichten sich, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, nur für persönliche Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke zu verwenden und anderen Personen nicht zur Verfügung zu stellen. Aufnahmen in Bild, Ton oder auf sonstige Weise sind den Seminarteilnehmenden nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden auch strafrechtlich verfolgt.

    Zu den einzelnen Lehrgangstagen werden Informations-E-Mails versandt. Die Informations-E-Mails sind Teil des Lehrgangs. Diese können jederzeit abbestellt werden. In diesem Fall können allgemeine Informationen zu den Veranstaltungstagen auch auf der Homepage www.huttegger.de nachgelesen werden.

    Bei Nichtzahlung der Lehrgangs- und Zusatzgebühr kann der/die Lehrgangsteilnehmer:in von dem Zugang zu den Online-Portalen Huttegger.LIBRARY und Huttegger.CHANNEL ausgeschlossen werden.

    § 8 - Huttegger.LIBRARY

    Über diese Anwendung gelangen die Lehrgangsteilnehmenden zu den Unterlagen des von ihnen gebuchten Lehrgangs. Die Huttegger.LIBRARY bietet digitale Möglichkeiten zur Bearbeitung der Lektionen und dient der Reduzierung von Papier und damit dem Schutz unseres Klimas. Ein Anspruch auf Ausgabe in Papierform besteht nicht. Über die Desktop-Variante der Huttegger.LIBRARY ist es den Lehrgangsteilnehmenden möglich, die Unterlagen für persönliche Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke auszudrucken.

    Gegen eine Zusatzgebühr werden die Unterlagen dem/der Lehrgangsteilnehmer:in in Papierform zur Verfügung gestellt. Siehe dazu § 4 dieser AGB.

    Den Lehrgangsteilnehmenden stehen für den Zugang zu der Huttegger.LIBRARY zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

    • über die App „Huttegger-Online“; die Installation dieser App ist möglich auf Geräten mit einem Android- oder iOS-Betriebssystem. Sie kann entweder im Google Play Store bzw. im App Store von Apple oder über die Homepage des Steuerseminars heruntergeladen werden.
    • über die Desktop-Browser-Anwendung; zu dieser gelangen die Lehrgangsteilnehmenden über den Menüpunkt „Huttegger.ONLINE“ in der Navigationsleiste der Homepage des Steuerseminars (www.huttegger.de). Der Zugang zu der Huttegger.LIBRARY ist pro Lehrgangsteilnehmer:in auf drei Geräte beschränkt und erfolgt durch Eingabe eines vom Steuerseminar vergebenen, individuellen Aktivierungscodes.

    Den Lehrgangsteilnehmenden werden die jeweiligen Unterlagen der einzelnen Veranstaltungen in der Huttegger.LIBRARY spätestens mit Ablauf der entsprechenden Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Sollte dies aus vom Steuerseminar zu vertretenen technischen oder anderweitigen Gründen nicht möglich sein, werden die Unterlagen der laufenden Veranstaltungen den Lehrgangsteilnehmenden auf eine andere Art und Weise zur Verfügung gestellt (bspw. als pdf-Datei per E-Mail oder in Papierform). Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung anteiliger Lehrgangsgebühren.

    Die Nutzung der Funktionen der Huttegger.LIBRARY erfordert die Registrierung der Lehrgangsteilnehmenden mit ihrer E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort. Dem Steuerseminar ist das Registrierungspasswort nicht bekannt und wird die Lehrgangsteilnehmenden danach auch nie fragen.

    Der Zugang zu den Unterlagen eines Lehrgangs endet 90 Tage nach Beendigung der letzten Veranstaltung dieses Lehrgangs. Wird innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung des Lehrgangs ein weiterer Lehrgang von dem/der Lehrgangsteilnehmer:in beim Steuerseminar begonnen, bleiben die Inhalte der bisher besuchten und bereits abgeschlossenen Lehrgänge zugänglich.

    Gegen eine Gebühr von 75 € /Lehrgang ist eine Verlängerung des Zugangs von 90 Tagen auf 6 Monaten möglich. Ausgenommen von der Verlängerungsmöglichkeit ist der Zugang zu den Unterlagen des Klausuren-Intensivlehrgangs und des Klausurenteils des Vollzeitlehrgangs.

    Die Verlängerung

  • muss vor Ablauf der Zugangsberechtigung des jeweiligen Lehrgangs gebucht werden;
  • kann so oft wie möglich erfolgen (für jede Verlängerung wird eine Gebühr von 75 € fällig);
  • umfasst keine Aktualisierungen der Unterlagen.
  • Gegen eine Gebühr von 425 € Semester können ehemalige Teilnehmende des berufsbegleitenden Grundlehrgangs oder des Vollzeitlehrgangs, die das Steuerberaterexamen erfolgreich absolviert haben, eine Aktualisierung der Unterlagen des berufsbegleitenden Grundlehrgangs im Abonnement erhalten. Diese Aktualisierung erfolgt fortlaufend und parallel zu dem berufsbegleitenden Grundlehrgang. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein Semester, wenn dieses nicht bis zum 31. Mai (Kündigung zum Sommersemester) bzw. 30. November (Kündigung zum Wintersemester) des laufenden Jahres gekündigt wird.
    Das Steuerseminar behält sich Gebührenanpassungen im laufenden Abonnement vor.

    § 9 - Huttegger.CHANNEL

    Über diese Anwendung gelangen die Lehrgangsteilnehmenden sowohl zu den Live-Übertragungen der Veranstaltungen, zu den Downloads der Unterlagen als auch – wenn Teil des Lehrgangs – zu den Videoaufzeichnungen der einzelnen Veranstaltungen.

    Die Lehrgangsteilnehmenden, die die Präsenzveranstaltungen des Lehrgangs besuchen, können – wenn der Lehrgang auch in digitaler Form und mit Videoaufzeichnungen angeboten wird – gegen eine Gebühr von 75 € /Lehrgang die Ansicht der Videoaufzeichnungen im Huttegger.CHANNEL dazu buchen. Ab dem Sommersemester 2025 sind die Videoaufzeichnungen Bestandteil des berufsbegleitenden Grundlehrgangs, des berufsbegleitenden Klausurenlehrgangs sowie des Abschlusslehrgangs.

    Ist das Einstellen der Veranstaltungen als Videoaufzeichnung Bestandteil des Lehrgangs, erfolgt die Einstellung in den Huttegger.CHANNEL in der Regel bis Mittwoch 17.00 Uhr nach der jeweiligen samstäglichen Veranstaltung. Hat es bei der Live-Veranstaltung technische Probleme gegeben, kann es bei der Einstellung zu Verzögerungen kommen, die jedoch keinen Anspruch auf Erstattung anteiliger Lehrgangsgebühren begründen.

    Technische Störungen, die während einer Live-Übertragung seitens des Steuerseminars verursacht sind, wird das Steuerseminar versuchen, schnellstmöglich zu beheben. Sollte innerhalb einer angemessenen Zeit die Behebung der Störung nicht möglich sein, wird das Steuerseminar die nicht durchgeführte Veranstaltung bzw. die nicht durchgeführten Teile einer Veranstaltung über
    Videoaufzeichnungen zur Verfügung stellen. Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung anteiliger Lehrgangsgebühren.

    Innerhalb des Portals Huttegger.CHANNEL kann es zu technischen Störungen kommen (z.B. durch Wartungen). Beträgt diese Störung länger als fünf volle Tage, werden die Videoaufzeichnungen der laufenden Lehrgänge den Lehrgangsteilnehmenden anderweitig zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Erstattung anteiliger Lehrgangsgebühren besteht deswegen nicht.

    Der Zugang zu den Videoaufzeichnungen und zu den Downloadmöglichkeiten der Unterlagen des jeweiligen Lehrgangs endet
    30 Tage nach Beendigung der letzten Veranstaltung dieses Lehrgangs. Hat der/die Lehrgangsteilnehmer:in den Lehrgang vorzeitig beendet, endet der Zugang sofort.

    Gegen eine Gebühr von 75 €/Lehrgang ist eine Verlängerung des Zugangs zu den Videoaufzeichnungen (nicht zu den Downloadmöglichkeiten der Unterlagen) von 30 Tagen auf 3 Monate bei folgenden Lehrgängen möglich:

    – Grundlehrgang berufsbegleitend
    – Klausurenlehrgang berufsbegleitend
    – Abschlusslehrgang zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

    Die Verlängerung muss vor Ablauf der Zugangsberechtigung des jeweiligen Lehrgangs gebucht werden und ist maximal vier Mal möglich (für jede Verlängerung wird eine Gebühr von 75 € fällig).

    § 10 - Unterrichtsausfall, Schäden, Versäumen von Veranstaltung

    Ansprüche wegen Unterrichtsausfall aus Krankheitsgründen oder sonstigen Gründen gehen nicht über die zeitanteilige Rückgewähr von gezahlten Lehrgangsgebühren hinaus. Eine Rückgewähr von Lehrgangsgebühren ist ausgeschlossen, wenn den Lehrgangsteilnehmenden die Veranstaltung über Videoaufzeichnungen zur Verfügung gestellt wird. Das Versäumen von Lehrgangsveranstaltungen durch den/die Lehrgangsteilnehmer:in rechtfertigt nicht, die Lehrgangsgebühren anteilig zu kürzen.

    § 11 - Änderungen im Ablauf, Lehrgangsangebot u.a.

    Änderungen des Lehrplans, des Lehrgangsaufbaus und des Dozierendeneinsatzes bleiben dem Steuerseminar im Rahmen üblicher Anpassungen (bspw. zur Aktualisierung) vorbehalten. Gleiches gilt für Änderungen im digitalen Angebot.

    § 12 - Haftung

    Das Steuerseminar übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher im Rahmen der Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Das Steuerseminar haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

    Das Steuerseminar haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Steuerseminars oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von dem Steuerseminar gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

    Das Steuerseminar haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
    Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

    Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Steuerseminares, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

    § 13 - Nebenabreden

    Nebenabreden zum Lehrgangsverhältnis sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    § 14 – Ausschluss von der Veranstaltung

    Das Steuerseminar kann Lehrgangsteilnehmende, die durch ihr Verhalten Ursachen dafür setzen, dass andere Lehrgangsteilnehmende am Erreichen des Lehrgangsziels gehindert werden, von den Lehrgangsveranstaltungen ausschließen.

    § 15 - Sonstiges

    Die Lehrgangsteilnehmenden klären die Zulassungsfragen und Förderungsbedingungen in eigener Verantwortung. Eine Versagung der Zulassung zur Prüfung oder der Förderung berühren nicht die Wirksamkeit des Vertrages.

    EU-Streitschlichtung
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
    Unsere E-Mail-Adresse: mail@huttegger.de

    Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
    Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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